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18Mrz

Energiewende

Nachdem der Rat der Gemeinde am 07.07.2011 auf Grund eines Antrag vom 05.04.2011 in einem Grundsatzbeschluss die weitere Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft grundsätzlich befürwortet hatte und zwischenzeitlich eine ergebnisoffene Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets erfolgte, hat nunmehr der Bauausschuss am 15.03.2012 mit einer Gegenstimme die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans B 3 Windpark Nord beschlossen.

Damit wurde eine wichtiger Schritt zur Aufstellung von Windrädern im Anschluss an den Windpark der Stadt Düren bei Echtz und damit zur Energiewende gegangen.  Bis zur Aufstellung der Räder wird es aber sicher noch viele Gespräche mit den Bürgern, den Investoren und den ausführenden Firmen geben. Ziel muss es sein, den Bürger mitzunehmen und nicht nur eine umfassende Akzeptanz sondern auch die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an den Windrädern zu erreichen.

Hans-Jürgen Knorr

01Mrz

Eröffnungsbilanz 01.01.2009 für unsere Gemeinde erstellt

Es liegt kein Schreibfehler vor, denn es ist tatsächlich so, dass erst jetzt (im Januar 2012) die geprüfte Eröffnungsbilanz für unsere Gemeinde vorliegt. Nach den §§ 92 Abs. 1 i.V.m. 95 Abs. 3 und 96 Gemeindeordnung NRW ist der Entwurf der Eröffnungsbilanz innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Stichtages der Eröffnungsbilanz (hier der 31.03.2009) dem Rat zur Feststellung vorzulegen und der Rat hat dann bis zum 31.12. (hier 31.12.2009) die geprüfte Eröffnungsbilanz festzustellen. Die selben Termine gelten für die Folgejahre.

Der Verwaltung wird man wohl kaum einen Vorwurf machen können, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. So war die Verwaltung entgegen unseren stetigen Forderung zu spät beauftrag worden, die Grundlagen für die erstmalige Bilanzerstellung zu ermitteln. Dass dies eine Mammutaufgabe war, wird wohl jedem einleuchten. Mussten doch Vermögenswerte von über 100 Millionen aufgelistet und bewertet werden. Dies neben den laufenden Aufgaben und unter Berücksichtigung von Personalkürzungen durch das Personalkostenkonsolidierungkonzept. Daher den Bediensteten erstmals ein Dank für  die geleistete Arbeit.

Bei einer Bilanzsumme von ca. 116 Mio und einem Eigenkapital von 38,2 Mio käme man zu einer Eigenkapitalquote von ca. 32,7 %, mit der man eigentlich zufrieden sein sollte. Von den 38 Mio ist ein Betrag von 32,7 Mio die allgemeine Rücklage (also das eigentliche Eigenkapital) und ein Betrag von 5,3 Mio eine Ausgleichsrücklage. Diese Ausgleichsrücklage ist aber gar nicht vorhanden, sondern wird nach § 75 GO lediglich fiktiv aus den Einnahmen der letzten drei Jahre vor Bilanzerstellung berechnet und gebildet.

Anderseits gibt es Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge von c. 40 Mio, die man durchaus als Eigenkapital bezeichnen dürfte. Dies sind die der Gemeinde zugeflossenen Zuwendungen für Anlagevermögen und erhaltene Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz oder dem Baugesetzbuch (z.B. Anliegerbeiträge für den Bau von Straßen). Dieser Sonderposten wird in der Zukunft über die Nutzungsdauer des zugeordneten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam (erhöhend) aufgelöst. Er steht dann als Ertrag den Absetzungen für Abnutzung aus der Abnutzung der jeweiligen Wirtschaftsgüter gegenüber. Es wird damit eine Eigenkapitalquote II von nahezu 66,6 % ausgewiesen.

Auch dies scheint auf den ersten Blick durchaus zufriedenstellend zu sein. Hält man sich jedoch vor Augen, dass die Jahresergebnisse 2009 bis 2011 mit jeweils negativ 4,5 bis 5 Mio anzusetzen sind und auch für die Folgejahre Verluste zu erwarten sind, so müsste jedem klar sein, dass das ganze Kapital I unserer Gemeinde im Jahre 2016 völlig aufgezährt sein wird. Nehmen wir noch den Posten “Ausgleichsrücklage” (nur fiktives Kapital) weg, so wird schon Ende 2015 kein Kapital mehr vorhanden sein. Es ist dann wirklich kein einziger Euro mehr vorhanden. Trost kann dann nur noch mit Blick in die Sonderposten gefunden werden.

Wird nun weiter gesehen, dass im Anlagevermögen von ca. 110 Mio die bebauten Grundstücke mit 31 Mio (und davon Schulen mit 19 Mio) und Infrastrukturmaßnahmen von 63 Mio (Straßennetz  und Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen) enthalten sind, so wird einem klar, dass es sich im Wesentlichen um schwer bis kaum veräußerbare Sachanlagen handelt. Wer würde wohl die Gesamtschule, den Exmouthplatz oder den neuen Parkplatz am Wenauer Sportplatz kaufen. Der Interessetenkreis dürfte gegen 0 gehen.

Die Bilanz zeigt uns deutlich, dass es um die Finanzen unserer Gemeinde schlecht steht, wenn man positiv denkt. Denkt man realistisch, so wird klar, dass bei uns für jede Idee, für jede Planung für jeden noch so guten Vorschlag kein Raum mehr ist, sobald auch nur einige Euro aufgewandt werden müssen. Sinnvolle Politik zum Wohle unserer Gemeinde ist nur im kleinsten Rahmen und nur unter großen Anstrengungen vollziehbar. Die Zeit von  kleinen “Geschenken”  vor und nach Wahlen ist vorbei, einen einseitiger Einsatz von Ortsvorstehern für “ihren” Ortsteil  darf es nicht mehr geben.

Es gilt nunmehr mit den geringen Möglichkeiten und unter Einbezug aller Mitbürger, die Bedingungen in unserer Gemeinde weiter lebenswert zu erhalten. Wir sind vorbehaltlos für jeden dankbar, der sich im Rat, in den Ausschüssen und gleichwertig in Organisationen, Vereinen, Verbänden oder sonstigen freien Vereinigungen für unsere Gemeinde einsetzen will. Dieses Potential wollen wir weiter nutzen. Gelegenheit Ihre Ideen einzubringen haben Sie jederzeit bei unseren offenen Fraktionssitzungen oder bei einem Gespräch mit den Rats- und Ausschussmitgliedern unserer Fraktion.

Hans-Jürgen Knorr

 

05Feb

Kreisstraße 34 nach Franz freigegeben

Endlich ist es soweit. Nach knapp 6 Monaten Bauzeit ist die Kreisstrasse 34 nach Frenz wieder für den Verkehr freigeben. Neben  einem zeitgemäßen Ausbau der Straße mit einer Breite von 6 m wurde teilweise ein Radfahrweg mit einer Breite von 2,75 m angelegt. So ist es nunmehr sicherer, mit dem Rad nach Frenz oder Inden-Altdorf zu gelangen. Bei einer Ausbaulänge von 1.260 m wurden insgesamt ca. 900.000 € durch den Kreis aufgewandt. Die Maßnahmen wurden vom Land NRW mit 60 % gefördert.

05Feb

Energiewende Teil 2

Der erste kleinere Schritt auf dem langen Weg zur  Energiewende wurde gegangen. Der Ausschuss für Bau und Planung hat einen Arbeitskreis Energie gebildet. Dort will man sich mit allen Fragen zur Energie in unserer Gemeinde befassen. Besetzt wurde dieser Kreis mit Vertretern der Fraktionen (für die größeren Fraktionen mehrere Mitglieder) und mit Vertretern der Gemeindeverwaltung. Leider konnte sich die Mehrheit nicht dazu durchringen, einen ständigen Vertreter der Zukunftswerkstatt, die sich seit Jahren mit dem Thema Energie befasst, in diesen Arbeitskreis aufzunehmen.

Bereits in der ersten Sitzung wurde deutlich, dass das Aufgabengebiet weit ist und dieser Arbeitskreis durchaus auf Dauer bestehen könnte. Schnell wurde auch erkannt, dass man auf dem Weg zur Zeit jeweils nur einzelne Projekte bearbeiten kann und man mit seinem Fachwissen schnell an seine Grenzen stößt. Gut war es dann, dass nicht weiter  ohne fundierte Grundlage diskutiert wurde, sondern kurzfristig der Rat von Sachverständigen eingeholt wurde.

Mit dem Gutachter wurde auch ein Vertreter der Zukunftswerkstatt eingeladen.  Auch dies ein Zeichen dafür, dass es sinnvoll ist, in der Gemeinde Vorhandenes Wissen abzufordern und dass ein gemeinsames Gestalten und Planen für alle nur von Vorteil  sein kann.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass erstmals in der Ratssitzung vom Januar 2012 die Zukunftswerkstatt sowie die Dorfwerkstatt Merode Gelegenheit hatten, Ihre Ideen für die Zukunft von Langerwehe dem Rat vorzustellen. Die knappen Zeitvorgaben für die Vorträge ließen es leider nur zu, die Ergebnisses der Werkstätten grob darzustellen.  Es wäre schön gewesen, etwas mehr zu hören. Aber das erste Ziel, sich kennen zu lernen und bei dem einen oder anderen das Interesse für die Ideen der anderen zu wecken, könnte erreicht worden sein.

 

25Jan

Beruhigung der K27 in Langerwehe Merode/Schlich?

Wenn sich am 02. Februar 2012 der Bau-Ausschuss in Langerwehe trifft, wird es dort unter dem TOP5 um ein Thema gehen, dass viele Menschen beschäftigt: Die “Abbindung” oder zumindest “Beruhigung” der K27 in Merode/Schlich. Den dortigen Anwohnern ist es ein Anliegen, die Durchgangsstraße weiter zu entlasten, im Idealfall wünscht man sich eine “Abbindung”, jedenfalls aber, dass eine Tempo 30-Zone eingerichtet wird.Der Ärger unter den Anwohnern wird wohl zunehmend grösser, dabei habe ich den Eindruck, dass hier über Dinge nachgedacht wird, die gar nicht zur Disposition stehen. Da ich den Menschen allgemein lieber direkt sage, wie etwas aussieht – auch wenn es unangenehm ist – und nicht lange etwas vormachen will, möchte ich daher an dieser Stelle kurz dazu ausführen:

1. Zuständigkeit

Zuständig für entsprechende Maßnahmen ist “die Strassenverkehrsbehörde”, in diesem Fall ist das der Kreis Düren. Die Gemeinde kann hier intervenieren, aber nicht unmittelbar etwas umsetzen. Insofern muss man seine Ansprüche an den richtigen Gesprächspartner wenden bzw. darf von der Gemeinde von Anfang an nicht zu viel erwarten.

2. Abbindung

Ich mache es kurz: Eine richtige “Abbindung” wird m.E. nicht in Frage kommen und soweit ich weiß, hat genau das der Kreis Düren bisher wohl auch (durch die Blume) mitgeteilt. Diesen Gedanken würde ich kurzerhand aufgeben, wenn sich am Sachverhalt nicht viel tut.

3. Zone-30

Der Wunsch, eine 30er-Zone einzurichten, lässt sich mit dem Gesetz nicht in Einklang bringen. §45 1c StVO sagt unzweideutig:

Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

Auch hier wohl: Keine ernsthafte Aussicht auf Erfolg.

Nun möchte ich an der Stelle nicht “Ärgern”, sondern nur kurz darstellen, wie sich die Lage nach meiner Sicht darstellt und warum ich vor falschen Hoffnungen warne. Gleichwohl lässt sich ein wenig Mut machen, denn die oben dargestellten Optionen sind nicht die einzigen die es gibt. §45 StVO sieht verschiedene Möglichkeiten für die Strassenverkehrsbehörde vor, wobei die im ersten Absatz (“beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten”) nicht in Frage kommen werden, da hierzu eine allgemeine Risiken erheblich übersteigende Gefahrenlage vorliegen muss (so Hentschel, Kommentar zum Strassenverkehrsrecht). Passender wird §45 1b Nr. 5StVO sein:

Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen [...] zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Als “notwendige Anordnung” kann man hier eine einfache Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für einen Teil der K27 sehen, oder die Untersagung von LKW-Verkehr etc. Aber: Dies wird nicht zum Schutz “vor Lärm und Abgasen” geschehen können, woran die meisten wahrscheinlich denken! Denn dieser Teil ist einschränkend zu Lesen und bezieht sich nur auf Fußgänger- und verkehrsberuhigte Zonen (so Hentschel). Vielmehr liegt hier der Fall der städtebaulichen Entwicklung vor, wobei allerdings zwingend ein städtebauliches Konzept vorliegen muss, in dem auf Umgehungsstrassen hingewiesen wird, die hier ja in Form der L264 vorliegt. Damit ist es durchaus denkbar, dass einzelne Maßnahmen – wie etwa eine streckenweise Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30km/h, aber eben nicht als Zone – umgesetzt werden können, sofern ein entsprechendes städtebauliches Konzept vorgewiesen werden kann. Dabei ist aber bitte obiger Punkt 1 zu bedenken: Entschieden wird durch den Kreis Düren, die Gemeinde selbst kann hier nur die Initiative ergreifen und vorbereitend tätig sein.

13Dez

Stolpersteine in Langerwehe

Auch in Langerwehe gab es bis zur Nazizeit jüdisches Leben. Diese Mitbürger waren angesehene Kaufleute im Dorf. Auf Initiative des KFD Langerwehe wurde ihre Geschichte nun aufgearbeitet um sich an Gunter Demnig’s Stolpersteinprojekt zu beteiligen. Schnell fanden sich ausreichend Paten um die Steine verlegen zu lassen, aber viel wichtiger war: Es fanden sich auch Menschen, die über das jüdische Leben und die Familien recherchiert haben.
Gestern war es dann soweit: Es wurden 18 Stolpersteine an der Hauptstrasse in Langerwehe von Gunter Demnig vor den ehemaligen Wohnorten der jüdischen Mitbürger verlegt. So bleibt Geschichte lebendig und Erinnerung greifbar.
Am Abend gab es dann mit dem Künstler einen Vortrag mit anschliessender Diskussion im Töpfereimuseum. Besonders gefreut hat mich, das die Oberstufe der Langerweher Europaschule die Stolpersteinverlegung zum Anlass nimmt um im Geschichtsunterricht das Leben der jüdischen Mitbürger in Langerwehe weiter aufzuarbeiten.
Gerade in Zeiten in denen in Deutschland der braune Sumpf wieder tiefer zu Tage tritt, ist es wichtig sich an die Geschichte zu erinnern.

11Dez

Jörg Benter als Mitglied des Vorstandes der Grünen im Kreis Düren wiedergewählt

Ich freue mich über meine Wiederwahl mit einer hohen Zustimmungsrate in den neuen Kreisvorstand der Bündnis 90/Die Grünen des Kreises Düren!

Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Düren Vorstand 2011

Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Düren Vorstand 2011

06Dez

Gebühren in Langerwehe 2012

Es ist soweit: In den nächsten zwei Wochen trifft sich zuerst der Haupt- und Finanzausschuss (07.12.2011) und der Rat der Gemeinde (15.12.2011), um die Gebühren und Abgaben in Langerwehe für das Jahr 2012 zu beschließen. Im Folgenden eine Auflistung der Verwaltungsvorschläge, die wahrscheinlich – wie bisher – so übernommen werden.

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06Dez

Übersicht: Wo wird in Langerwehe gestreut?

Am Mittwoch, den 07.12.2011 trifft sich der Haupt- und Finanzausschuss und wird u.a. die Satzung über die Straßenreinigung inkl. Straßenverzeichnis beschließen. Dem Straßenverzeichnis kann man u.a. entnehmen, mit welcher Priorität welche Straßen in Langerwehe gestreut und geräumt werden. Diesem Verzeichnis kann man also als Anwohner entnehmen, wie sich die winterliche Situation in etwa gestalten wird.

Ich biete im Folgenden den Entwurf des Straßenverzeichnisses als PDF. Dabei bitte ich darum, den Entwurf “nüchtern” zu sehen, also persönliche Befindlichkeiten hinten an zu stellen: Die vorhandenen Ressourcen müssen sinnvoll und nutzbringend für alle verteilt werden. Dass am liebsten jeder “seine” Straße mit der Priorität 1 versehen möchte, liegt auf der Hand – ebenso wie die Tatsache, dass das nur mit Straßen funktionieren kann, die im herausragenden allgemeinen Interesse stehen.

Beim Durcharbeiten der Straßenliste fiel mir dabei nur eine kleine “Dissonanz” auf, nämlich dass man in Langerwehe-Süd die Straßen “Auf dem Hiebchen” und “Dechant Kallen Strasse” (also an der alten Kirche rechts den Berg hoch) als Priorität 1 einstuft, links den Berg hoch den Rymelsberg aber nicht. Dabei ist der Rymelsberg für die Siedlung am neuen Schafenberg, in der doch eine beachtliche Zahl von Einwohnern lebt, der einzige Zubringer. Hinzu kommt, dass der Streuwagen, nachdem er rechts hoch gefahren ist, quasi obenrum wieder herunter fahren kann, der zeitliche Mehr-Aufwand also vertretbar sein sollte (während die Strecke obenrum den Anwohnern im Schafenberg versperrt sein wird, da das obere Teilstück, wenn nicht gestreut, unbefahrbar ist – es liegt außerhalb der Bebauung).

Es steht selbstverständlich jedem Anwohner frei, sich bei der Politik mit Anregungen bzgl. der Liste zu melden, aber bitte nur unter Beachtung obiger Zeilen! Das heißt, alleine dass es “schlimm” war in den letzten Wintern reicht als Argument nicht, das war es für uns alle. Wer Veränderungen vorschlagen will,muss damit argumentieren, dass die betroffene Straße eine besondere Funktion für die Allgemeinheit hat.

Download der Liste:

06Dez

CDU und SPD beantragen Ratsinformationssystem…

…so, oder so ähnlich soll sicherlich die Schlagzeile lauten, mit der man sich seitens der beiden Fraktionen bewerben möchte. Hintergrund ist, dass mit Datum vom 26.11.2011 beide Fraktionen gemeinsam die Einrichtung eines Ratsinformationssystems beantragt haben, was am 15.12.2011 im Rat zur Abstimmung stehen wird. Grundsätzlich kein Grund zur Kritik, wäre da nur nicht mein Artikel vom 31.08.2011, in dem ich u.a. geschrieben habe:

Die Verwaltung regt an, dass seitens der Fraktionen nun ein Antrag erfolgt, mit dem zumindest schon einmal die Geschäftsordnung geändert wird. Ich möchte an diesem Punkt hoffen (nicht zuletzt, weil der Wahlkampf ja noch einige Zeit hin ist), dass jetzt kein Wettrennen stattfindet, wer den ersten Antrag stellt, um sich hinterher das Fraktionsübergreifend gewünschte Projekt auf die Fahnen zu schreiben (ich erinnere mit Augenzwinkern an den letzten Versuch, zu finden hier). Stattdessen werde ich gleich eine Mail an alle Fraktionsvorsitzenden schreiben und anregen, dass man sich interfraktionell – in Absprache mit der Verwaltung – auf einen Antrag einigt, um gemeinsam das gemeinsam gewünschte Projekt auf den Weg zu bringen.

Die Mail ging damals raus, einen Grund, warum man nicht gemeinsam mit allen Fraktionen diesen Antrag gestellt hat, kenne ich bis heute nicht – und wie man sieht, war das Interesse offensichtlich eher gering. Vielleicht, weil am Ende eines Jahres, wenn man als Partei mit Erfolgen werben will, fraktionsübergreifende Anträge, gemeinsam mit der “Opposition” eher unerwünscht sind? Es stimmt mich traurig, dass man selbst bei den Themen, die von allen gemeinsam bearbeitet werden und von denen alle gemeinsam profitieren, ein kooperatives Zusammenarbeiten nicht möglich ist. Hier werden unnötig Gräben geschaffen und Vertrauen verspielt.

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